1. Anwendungsbereich

  1. Mit Abschluss von Verträgen und Kontrakten zwischen der Gasser-Balsiger AG und dem Verkäufer oder Käufer von Material sowie Empfängern von Dienstleistungen richten sich die Rechtsbeziehungen nach diesen AGB.
  2. Die Bezeichnung «Material» umfasst sämtliche gehandelten Stoffe wie Schrott, Eisen, Metalle, Abfälle, Werkstoffe sowie Geräte wie Presscontainer oder Behälter.
  3. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Offerten und Preise

  1. Verkaufsofferten sind nur schriftlich gültig. E-Mail gilt als Schriftform.
  2. Preise verstehen sich exklusive MWST, Transport, Zoll und Gebühren, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Ankaufspreise gelten nur bei Einhaltung vereinbarter Liefertermine.
  4. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Ohne Einwand gelten sie als genehmigt.
  5. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins geschuldet.
  6. Bei Zahlungsverzug kann die Gasser-Balsiger AG Lieferungen zurückhalten oder Verträge fristlos kündigen.

3. Ankauf und Annahme von Material

  1. Erfüllungsort ist das Werk der Gasser-Balsiger AG.
  2. Eigentum, Nutzen und Gefahr gehen mit Annahme im Werk über.
  3. Material kann geprüft, abgelehnt oder preislich angepasst werden.
  4. Massgebend sind Gewicht, Menge und Qualität gemäss Werksbefund.
  5. Liefer- und Bereitstellungstermine sind verbindlich.
  6. Der Kunde garantiert mangelfreies und korrekt vorbereitetes Material.

4. Verkauf von Material

  1. Der Verkauf erfolgt ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Nutzen und Gefahr gehen bei Bereitstellung zum Transport über.
  3. Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung über.
  4. Lieferung gegen Vorauskasse bleibt vorbehalten.
  5. Es besteht keine Gewährleistung für einen bestimmten Verwendungszweck.
  6. Mängel sind innert 5 Tagen schriftlich zu rügen.

5. Erbringung von Dienstleistungen

  1. Dienstleistungen erfolgen nach Auftragsrecht mit gebotener Sorgfalt.
  2. Drittparteien können als Hilfspersonen beigezogen werden.
  3. Keine Haftung für Schäden durch mangelhafte Vorbereitung durch Drittfirmen.

6. Haftung

  1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis CHF 5 Mio.
  2. Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden und stellt die Gasser-Balsiger AG von Drittansprüchen frei.
  3. Bei höherer Gewalt besteht keine Haftung.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  2. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

8. Schlussbestimmungen

  1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.
  2. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der Zustimmung.

Gültig ab 01.01.2025