1. Anwendungsbereich
- Mit Abschluss von Verträgen und Kontrakten zwischen der Gasser-Balsiger AG und dem Verkäufer oder Käufer von Material sowie Empfängern von Dienstleistungen richten sich die Rechtsbeziehungen nach diesen AGB.
- Die Bezeichnung «Material» umfasst sämtliche gehandelten Stoffe wie Schrott, Eisen, Metalle, Abfälle, Werkstoffe sowie Geräte wie Presscontainer oder Behälter.
- Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Offerten und Preise
- Verkaufsofferten sind nur schriftlich gültig. E-Mail gilt als Schriftform.
- Preise verstehen sich exklusive MWST, Transport, Zoll und Gebühren, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Ankaufspreise gelten nur bei Einhaltung vereinbarter Liefertermine.
- Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Ohne Einwand gelten sie als genehmigt.
- Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins geschuldet.
- Bei Zahlungsverzug kann die Gasser-Balsiger AG Lieferungen zurückhalten oder Verträge fristlos kündigen.
3. Ankauf und Annahme von Material
- Erfüllungsort ist das Werk der Gasser-Balsiger AG.
- Eigentum, Nutzen und Gefahr gehen mit Annahme im Werk über.
- Material kann geprüft, abgelehnt oder preislich angepasst werden.
- Massgebend sind Gewicht, Menge und Qualität gemäss Werksbefund.
- Liefer- und Bereitstellungstermine sind verbindlich.
- Der Kunde garantiert mangelfreies und korrekt vorbereitetes Material.
4. Verkauf von Material
- Der Verkauf erfolgt ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Nutzen und Gefahr gehen bei Bereitstellung zum Transport über.
- Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung über.
- Lieferung gegen Vorauskasse bleibt vorbehalten.
- Es besteht keine Gewährleistung für einen bestimmten Verwendungszweck.
- Mängel sind innert 5 Tagen schriftlich zu rügen.
5. Erbringung von Dienstleistungen
- Dienstleistungen erfolgen nach Auftragsrecht mit gebotener Sorgfalt.
- Drittparteien können als Hilfspersonen beigezogen werden.
- Keine Haftung für Schäden durch mangelhafte Vorbereitung durch Drittfirmen.
6. Haftung
- Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis CHF 5 Mio.
- Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden und stellt die Gasser-Balsiger AG von Drittansprüchen frei.
- Bei höherer Gewalt besteht keine Haftung.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
- Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
8. Schlussbestimmungen
- Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.
- Eine Übertragung von Rechten und Pflichten bedarf der Zustimmung.
Gültig ab 01.01.2025


